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Ökokonten bieten die Möglichkeit Flächen und Maßnahmen zu bevorraten und stellen naturschutzfachlich durch eine vorgezogene Kompensation ein wertvolles Instrument für die eingriffsbezogene Konfliktbewältigung dar. Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (Bay-KompV) haben Ökokonten für die Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe an Bedeutung gewonnen. In der Veranstaltung werden unter anderem die fachlichen und rechtlichen Anforderungen vermittelt, Fragen zur Bestätigung von Ökokonten und Anerkennung von gewerblichen Ökokontobetrieben behandelt.